Jetzt wird es ernst Umweltgesetze für deutsche und französische Rechenzentren

Von Ulrike Ostler

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Am 13. Juli haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein „Sofortprogramm“ zum in Ergänzung zum Bundes- Klimaschutzgesetzes beschlossen. Betroffen sind auch die Rechenzentren. Derweil will die französische Teleko-Regulierungsbehörde ihr Nachhaltigkeitsaudit für den digitalen Sektor nicht nur um Informationen über Devices sondern auch über Datacenter erweitern.

Deutschland und Frankreich verankern in Gesetzen, wie 'grün' Rechenzentren zu sein haben.
Deutschland und Frankreich verankern in Gesetzen, wie 'grün' Rechenzentren zu sein haben.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

BMWK und BMWSB verpflichten Rechenzentrumsbetreiber beim Neubau zum Einhalten von Mindeststandards: der PUE darf maximal bei 1,3 liegen und die Abwärme von Rechenzentren muss zu mindestens 30 Prozent genutzt werden …. für was auch immer. Außerdem führen Rechenzentren ein Energie- oder Umwelt-Management-System ein und müssen ab einer Gesamtanschlussleistung von mehr als einem Megawatt - öffentliche Rechenzentren von mehr als 100 Kilowatt - diese validieren oder zertifizieren.

Erste klare Vorgaben für Rechenzentren in Deutschland
Erste klare Vorgaben für Rechenzentren in Deutschland
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Betreiber von Rechenzentren und dortiger IT-Infrastruktur berichten über Energieverbrauch und Energie-Effizienz. Die Bundesregierung stellt die Informationen in einem öffentlichen Register für Energie-effiziente Rechenzentren zusammen. (siehe: Public Energy Efficiency Register of Data Centres – PEERDC) Darüber hinaus sind Informationspflichten zur Wärme-Auskopplung und zur Beratung von IT-Betreibern innerhalb eines Rechenzentrums vorgesehen.

Informationen aus dem öffentlichen Bereich des Energie-Effizienzregisters werden in einen nichtöffentlichen Bereich des Registers aufgenommen, sofern eine Gefährdung der öffentlichen oder nationalen Sicherheit zu befürchten ist und das Interesse am Schutz dieser Informationen das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt.

Generell gilt zudem, dass Unternehmen eine Pflicht, EMS in Orientierung an Art. 11 Abs. 1 Energie-Effizienz-Richtlinie (Neufassung) einzuführen. Somit müssen Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Energieverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden künftig zur Einführung eines EMS oder UMS verpflichtet. Auch KMU sind von Energie-Audits nicht mehr ausgeschlossen, sofern sie mit einem jährlichen durchschnittlichen Energieverbrauch von mehr als 2,78 Gigawattstunden zu Buche schlagen.

In Frankreich

Die Datacenter in Frankreich sollen Daten über Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch sowie die Menge und die Quellen des verwendeten Wassers liefern. Zu den Informationen, die die Reulierungsbehörde über die Anzahl der im Umlauf befindlichen Verbrauchergeräte und deren Lebensdauer sammelt, gehören Treibhausgasemissionen und die bei ihrer Herstellung verwendeten Mengen an seltenen Erden und Edelmetallen.

In Frankreich kümmert sich die Regulierungsbehörde
In Frankreich kümmert sich die Regulierungsbehörde
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

„Die Hersteller von Endgeräten ... sind für 79 Prozent des digitalen Fußabdrucks verantwortlich und die Betreiber von Rechenzentren für 16 Prozent", teilt Arcep (Autorité de Régulation des Communications Electroniques), die Behörde für die Regulierung elektronischer Kommunikation, mit. Sie wurde im vergangenen Jahr von der französische Regierung mit der Erstellung eines „grünen Barometers“ beauftragt. Doch die Organisation sammelt bereits seit 2020 Daten von den wichtigsten Betreibern des Landes über ihren ökologischen Fußabdruck. Ihr erster Bericht wurde im April 2022 veröffentlicht.

Jetzt ist offiziell das Entwurfsstadium erreicht, das heißt: die Vorschläge stehen bis zum 30. September 2022 zur Konsultation bereit; Device-Hersteller und Betreiber von Datenzentren können sich äußern, um gegebenenfalls weitere Indikatoren einbeziehen zu können. „Die Antworten werden in die endgültige Entscheidung über die Datenerhebung einfließen, die bis Ende 2022 getroffen werden soll“, so die Regulierungsbehörde.

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